Hier finden Sie alle relevanten Verträge zum Thema Netzanschluss.
Hinweis: Die ElbEnergie GmbH und ihre Vorgängerunternehmen sind der Kooperationsvereinbarung gem. § 20 Abs 1b EnWG ohne Vorbehalt beigetreten.
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Hinweis: Die ElbEnergie GmbH und ihre Vorgängerunternehmen sind der Kooperationsvereinbarung gem. § 20 Abs 1b EnWG ohne Vorbehalt beigetreten.
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der ElbEnergie GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der ElbEnergie GmbH geschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Verbindung zwischen zwei Netzen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Netzbetreiber und der ElbEnergie GmbH geschlossen.
Gegenstand ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Gas ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der ElbEnergie GmbH geschlossen.
Wenn Sie uns die erforderliche Vorhalteleistung pro Marktgebiet für das jeweilige Kalenderjahr respektive eine unterjährige Anpassung der Bestellung bei Über- oder Unterschreitung mitteilen möchten, bitten wir Sie, das folgende Formular vollständig auszufüllen und über den „Sendebutton“ an uns per E-Mail zurück zu senden.
Nach Prüfung unserseits erhalten Sie eine Bestätigungsmail zurück.