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Grundversorgerfeststellung

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Nach der Feststellung zum 1. Juli 2018, erfolgte die nunmehr sechste Feststellung für das Netzgebiet der ElbEnergie zum 1. Juli 2021. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Gültigkeitszeitraum der Feststellung zum 1. Juli 2021 ist der Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024.

Entsprechend der oben genannten Vorgaben erfolgt im Gemeinde-/Stadtgebiet Regesbostel die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die EWE Vertrieb GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

In den übrigen Gemeinde-/Stadtgebieten des Netzgebietes der ElbEnergie GmbH erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die E.ON Energie Deutschland GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an:

ElbEnergie GmbH

An der Reitbahn 17
21218 Seevetal/Hittfeld

EFC8E2F8-A920-4CB3-ACEA-DCB36C9592E6 vCard

Kontaktdaten Grundversorger

E.ON Energie Deutschland GmbH

Arnulfstraße 203
80634 München

EWE VERTRIEB GmbH

Cloppenburger Str. 310
26133 Oldenburg

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